Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Mindestalter
16 Jahre alt; keine weiteren Voraussetzungen notwendig
Preise
(Der Gesamtpreis der Führerscheinkosten variiert nach der Anzahl der Fahrstunden)
4
Es sind mindestens 12 Sonderfahrstunden vorschrieben (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)