Führerscheinklasse B196
Unser Erklärvideo für Dich:
Erlaubte Fahrzeugklasse
Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1. Es muss keine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
Vorraussetzungen
- Du musst 25 Jahre alt sein,
- Du hast mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B in deinem Besitz,
- Du musst eine Fahrerschulung durchlaufen haben,
- Bei der späteren Eintragung der Schlüsselzahl 196, musst du den Nachweis einer erfolgreichen Fahrerschulung vorlegen können.
Dein Ablauf
1. Schritt: Die Anmeldung
Melde dich ganz unverbindlich über unser Online-Anmeldung Formular an (den Button dazu findest du ganz unten). Wir vereinbaren dann einen persönlichen Termin wo wir über den Ablauf und das weitere Vorgehen sprechen. Falls du dann noch offene Fragen haben solltest, beantworten wir dir diese natürlich auch gerne.
2. Schritt: Der Theoretische Teil
Du nimmst an vier theoretischen Schulungen teil (jeweils 90 Minuten).
3. Schritt: Der praktische Teil
Bei der B196 Schulung sind 5x 90 Minuten Fahrtraining vorgeschrieben (die tatsächliche Anzahl kann davon abweichen).
4. Schritt: Hol dir deine Zweiradlizenz
Am Ende der Schulung bekommst Du von uns eine Teilnahmebescheinigung, die Du dann bei deiner Führerscheinstelle vorlegst.
Preise
(Der Gesamtpreis der Führerscheinkosten variiert nach der Anzahl der Fahrstunden)
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FAQ
Mit dem B196 Führerschein darf man maximal ein 15 PS (11 kW) starkes Motorrad oder Motorroller fahren. Das Motorrad oder der Motorroller (mit und ohne Beiwagen) darf mit maximal 125 cm³ Hubraum ausgewiesen sein. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt in Normalfall zwischen 90 und 100 km/h. Kann aber bauartbedingt variieren. Das Verhältnis zwischen Fahrzeug und Eigengewicht des Fahrzeugs darf dabei maximal 0,1 kW/kg betragen.
Hierzu haben wir dir ein Berechnungstool eingerichtet, das findest du über der FAQ Section. Für den B196 sind mindestens 10 Fahrstunden vorgeschrieben, wodurch ein Mindestkostenaufwand von 900 € entsteht (der Preis variiert nach der Anzahl der Fahrstunden).
Zum B196 Motorradführerschein muss man wissen, dass es sich hierbei um einen nationale Schlüsselzahl handelt.
Das bedeutet, dass dieser Führerschein momentan nur im Inland akzeptiert wird.
Des Weiteren kann man den B196 Führerschein nicht auf die eine größere Motorradklasse (z.B. Führerscheinklasse A2 oder A) erweitern.
Um anschließend an den B196 größere Zweiräder fahren zu können müsste man eine komplette Ausbildung (inklusive theoretischer und praktischer Prüfung) absolvieren.
Mit dem B196 Führerschein darfst Du momentan lediglich in Deutschland fahren. Allerdings gibt es im Ausland oftmals andere Regelungen im Bezug auf das Fahren mit einem 125 cm³ Motorrad oder Roller. So kann es sein, dass Du dort schon mit deinem regulären Autoführerschein ein Zweirad fahren darfst.
Nach erfolgreich absolvierter B196 Schulung erhältst Du von deinem Fahrtrainer eine Teilnahmebescheinigung, die Du dann bei der Führerscheinstelle vorlegen musst. Dies dauert in der Regel zwischen 3-4 Wochen.