Führerscheinklasse B96
Erlaubte Fahrzeugklasse
Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter
- 17 Jahre: Begleitetes Fahren
- 18 Jahre
Dein Ablauf
1. Schritt: Die Anmeldung
Melde dich ganz unverbindlich über unser Online-Anmeldung Formular an (den Button dazu findest du ganz unten). Wir vereinbaren dann einen persönlichen Termin wo wir über den Ablauf und das weitere Vorgehen sprechen. Falls du dann noch offene Fragen haben solltest, beantworten wir dir diese natürlich auch gerne.
2. Schritt: Der Theoretische Teil
Du absolvierst bei uns den theoretischen Unterricht nach individueller Absprache.
3. Schritt: Der praktische Teil:
Hierfür setzen wir in aller Regel 210 Minuten praktische Übung an und 60 Minuten fahren im Realverkehr.
4. Schritt: Hol dir deinen Anhängerführerschein
Es findet weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung statt.
Am Ende der Schulung bekommst Du von uns eine Teilnahmebescheinigung, die Du dann bei deiner Führerscheinstelle vorlegst.
Preise
(Der Gesamtpreis der Führerscheinkosten variiert nach der Anzahl der Fahrstunden)
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FAQ
In der Regel dauert der Führerschein bei uns zwischen 1 und 2 Wochen.
Nein. Nach erfolgreich absolvierter Schulung erhältst Du deine Teilnahmebescheinigung. Mit dieser musst Du nun zur Führerscheinstelle um den B96 Führerschein eingetragen zu bekommen.
Da Du einen neuen Führerschein ausgestellt bekommst, empfehlen wir dir, vorab einen Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren.
Besonders Eilige haben die Möglichkeit sich einen vorläufigen Führerschein ausstellen zu lassen.
Die zulässige Gesamtmasse (oder Gesamtgewicht) ist die Summe aus dem Leergewicht plus der maximal erlaubten Zuladung eins Fahrzeugs.
Exakte Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht findest Du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld F2 oder im alten Fahrzeugschein des Fahrzeugs unter der Ziffer 15.
Als Leergewicht bezeichnet man die Masse des Fahrzeugs ohne Ladung. Hierbei wird das Gewicht des Fahrers mit circa 75 kg sowie eine Tankladung bereits mit einbezogen. Angaben zum Leergewicht findest Du im Normalfall in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter G (Leergewicht des Fahrzeugs in kg). Um nun festzustellen, wie schwer die Zuladung maximal sein darf, zieht man nun das Leergewicht vom maximal zulässigen Gesamtgewicht ab.
Die Ladung (inklusive Personen) kann nun vor dem Beladen einzeln gewogen werden. Als Alternative kann man mit der beladenen Fahrzeugkombination auch auf eine öffentliche Waage fahren, um das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten.
Für die Teilnahme am B96 Anhängerführerschein benötigst Du natürlich einen Führerschein der Klasse B. Du musst außerdem mindestens 18 Jahre alt sein. Auch begleitetes Fahren mit 17 ist möglich. Damit darfst Du ein Kraftfahrzeug fahren, das maximal 3500 kg schwer ist und damit einen Anhängerziehen, der nicht mehr als 750 kg auf die Waage bringt. Dabei gilt die zulässige Gesamtmasse. Wenn Dein Auto weniger wiegt, darf der Anhänger auch mehr wiegen, solange Du insgesamt nicht über die 3500 kg zulässige Gesamtmasse kommst. Das gibt Dir zwar einen gewissen Spielraum. Willst Du aber mit Deinem Caravan oder Wohnwagen in den Urlaub fahren oder im Arbeitsalltag flexibler sein, wird es da schnell knapp. Mit der B96-Erweiterung darfst Du eine Kombination aus Fahrzeug und Anhänger fahren, die insgesamt bis zu 4250 kg wiegt.
Du reitest und möchtest Dein Pferd selbstständig transportieren können? Mit dem B96 ist das möglich. Du solltest Dich allerdings genau informieren, wie viel Dein Anhänger mit Pferd, Futter und Reitausrüstung maximal wiegen wird. Willst Du auch mal zwei Pferde mitnehmen, solltest Du Dir vielleicht überlegen, gleich den Führerschein BE zu machen.