Führerscheinklassen

Klasse B

Die Klasse B berechtigt zum Führen aller Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500kg und höchsten 8 Sitzplätzen für Mitfahrer. Die Klasse B beinhaltet automatisch die Klassen AM & L. PKW-Anhänger dürfen bis zu 750kg zulässiges Gesamtgewicht oder 3.500kg Gespannmasse (zulässiges Gesamtgewicht von PKW und Anhänger) gezogen werden.

Klasse BE

Die Klasse BE berechtigt zum Fahren von PKW und Anhänger mit einer zulässigen Gespannmasse von insgesamt 7.000kg (zulässiges Gesamtgewicht).


Klasse B96

Die Klasse B96 berechtigt zum Führen von Zugfahrzeugen der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.

Klasse B196

Die Klasse B196 berechtigt ist eine Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1. Hierzu gehören: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Klasse A1 (ab 16 Jahren)

Die Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder (bis zu 125 cm3 und 11 kW) und einem Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg.

Klasse A2 (ab 18 Jahren)

Die Klasse A2 umfasst Krafträder mit einer Motorleistung von max. 35 kW und einem Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg gefahren werden.

Klasse AM

Die Klasse AM umfasst zweirädrige Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds & Roller) mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 cm3.

Klasse A

Die Klasse A umfasst alle Motorräder, unabhängig von deren Hubraum und Leistung.

Aufbauseminare

Ihr seid als Fahranfänger während der Probezeit auffällig geworden und müsst nun ein Aufbauseminar (sog. ASF Kurs) teilnehmen? Wir bieten Euch dafür eine passende Lösung. Durch regelmäßige Kurse und unserer Expertise, bringen wir euch wieder sicher auf die Straße.