Was ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger?
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist ein Pflichtkurs nach § 2a Straßenverkehrsgesetz. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet es an, wenn du in der zweijährigen Probezeit einen schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße (B-Verstöße) begangen hast. Ein A-Verstoß ist zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h.
Ziel ist nicht Strafe, sondern Reflexion: In den Sitzungen werden die Verstöße der Teilnehmer besprochen, typische Gefahren analysiert und das eigene Fahrverhalten hinterfragt – so beschreibt es § 35 der Fahrerlaubnisverordnung.
Die Kosten des Aufbauseminars
Die Kosten legt jede Fahrschule selbst fest. Laut ADAC liegt ein Aufbauseminar im Schnitt zwischen 200 und 500 € (Stand April 2026). Bei der Fahrschule Nett in Bonn kostet es einmalig 299 € – für alle vier Sitzungen, die Fahrprobe und die Teilnahmebescheinigung für die Behörde.
Dazu kommt die Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde für die Anordnung selbst: 25,60 € nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Nr. 210). Weitere Kosten entstehen nicht – es sei denn, du nimmst nicht vollständig teil und musst das Seminar wiederholen.
Wie läuft das Aufbauseminar ab?
Vier Sitzungen à 135 Minuten, dazu eine Fahrprobe – so schreibt es § 35 FeV vor. Die Gruppe hat 6 bis 12 Teilnehmer, die Sitzungen liegen innerhalb von zwei bis vier Wochen, und pro Tag darf nur eine stattfinden – alles an einem Tag geht also nicht. Die Fahrprobe findet zwischen der ersten und der zweiten Sitzung statt und dauert mindestens 30 Minuten; bei uns kommen 15 Minuten Nachbesprechung dazu.
- Erste Sitzung: Theorie-Grundlagen auffrischen, die eigenen Verstöße einordnen
- Fahrprobe: 30 Minuten im Fahrschulwagen, 15 Minuten Nachbesprechung
- Zweite und dritte Sitzung: Fahrregeln vertiefen, Gefahrensituationen analysieren, Fragen klären
- Letzte Sitzung: Wiederholung und Tipps – danach gibt es die Teilnahmebescheinigung
Welche Frist gilt – und was passiert, wenn ich sie verpasse?
Die Frist steht in deinem Bescheid – die Behörde setzt sie individuell fest, eine allgemeine Zahl gibt es nicht. Schau also zuerst auf das Datum im Brief. Wer das Seminar nicht innerhalb dieser Frist vollständig absolviert, verliert die Fahrerlaubnis: Die Behörde muss sie dann entziehen.
Rechne vom Fristende rückwärts: Die vier Sitzungen brauchen mindestens zwei Wochen, dazu Wartezeit auf den nächsten Kursbeginn. Melde dich deshalb direkt nach dem Bescheid an. Die Teilnahmebescheinigung bekommst du nur bei vollständiger Teilnahme – wer eine Sitzung verpasst, holt sie nach.
Was passiert mit der Probezeit?
Mit der Anordnung des Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre – von zwei auf vier Jahre. Weitere Verstöße in dieser Zeit haben Folgen: Nach dem Seminar folgt bei erneuten Verstößen die Verwarnung mit Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, danach die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Zwei Abgrenzungen, die oft verwechselt werden: Bei Alkohol oder Drogen in der Probezeit ordnet die Behörde ein besonderes Aufbauseminar an, das nur speziell anerkannte Kursleiter mit psychologischer Ausbildung durchführen dürfen – keine Fahrschule. Und Punkte in Flensburg bleiben vom Aufbauseminar unberührt – abbauen lässt sich einer nur über das Fahreignungsseminar, und das auch nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten und einmal in fünf Jahren.

