Nach intensiven Diskussionen hat die Regierung schließlich grünes Licht für den Führerschein B197 ab dem 01.04.2021 gegeben.
Mit dem B197 besteht die Möglichkeit, die Führerscheinausbildung sowohl auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe als auch auf Automatikgetrieben zu absolvieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe erfolgen, ohne dass dabei Einschränkungen im Führerschein entstehen.
Diese Neuerung eröffnet eine völlig neue Option, den Autoführerschein zu erlangen.
Gültig ist der B197 für alle Kraftfahrzeuge mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg sowie für Anhänger mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von 750 kg. Die Fahrzeugkombination darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz haben. Wenn der Anhänger mehr als 750 kg wiegt, darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, beziehungsweise 17 Jahre beim begleiteten Fahren.
Weitere Regelungen umfassen die Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen, den Einschluss der Klassen L und AM sowie den Wegfall der Bestimmung, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen muss.
Eine Besonderheit des B197 ist, dass die Ausbildung hauptsächlich auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe stattfindet. Die Prüfung wird ebenfalls auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt. Es sind 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe erforderlich, die Themen umfassen Fahrzeugbeherrschung, Grundfahraufgaben, Überland- und Autobahnfahrten.
Das bedeutet:
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Grundbetrag | 369,00 € |
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Fahrstunde (45 Minuten)
| 69,00 €
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Sonderfahrt (45 Minuten)
| 69,00 €
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Theoretische Prüfung
| 40,00 €
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Praktische Prüfung
| 185,00 €
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