Die kurze Antwort
Zwei bis sechs Monate – so lange brauchen die meisten unserer Fahrschüler von der Anmeldung bis zum Führerschein. Wer sich reinhängt, zwei Theorietermine pro Woche nutzen kann und regelmäßig Fahrstunden nimmt, schafft es auch in wenigen Wochen. Wer nur gelegentlich fährt, braucht länger. Eine gesetzliche Mindestdauer gibt es nicht – nur Mindeststunden, Fristen und das Mindestalter.
Schritt 1: Anmeldung und Antrag
Mit der Anmeldung in der Fahrschule bekommst du den Ausbildungsvertrag und das Antragsformular. Den Antrag reichst du bei der Führerscheinstelle der Stadt Bonn am Berliner Platz 2 ein – mit Ausweis, biometrischem Passfoto, Sehtest (nicht älter als zwei Jahre) und der Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten.
Stell den Antrag früh: Die Prüfung darf erst stattfinden, wenn die Behörde ihn bearbeitet hat. Du kannst schon vor dem Mindestalter anfangen – die Theorieprüfung geht frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Mindestalter. Für den Autoführerschein mit 17 heißt das: Start mit etwa 16½.
Schritt 2: Theorie – 14 Doppelstunden
Für die Klasse B sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff vorgeschrieben, je 90 Minuten. Wer schon eine Fahrerlaubnis hat, braucht nur 6 Doppelstunden Grundstoff. Bei zwei Terminen pro Woche bist du also in sieben Wochen durch, bei einem Termin pro Woche in vierzehn.
Die Theorieprüfung beim TÜV hat 30 Fragen; bestanden hast du mit höchstens 10 Fehlerpunkten. Wer durchfällt, darf in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Theorie kannst du parallel zu den ersten Fahrstunden machen – das spart Zeit.
Schritt 3: Fahrstunden und Sonderfahrten
Vorgeschrieben sind 12 Sonderfahrten à 45 Minuten: 5 auf Bundes- oder Landstraßen, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit. Sie kommen erst, wenn du die Grundlagen sicher beherrschst. Wie viele Übungsstunden du davor brauchst, ist nicht geregelt – das richtet sich nach deinem Lernfortschritt und ist der größte Hebel für die Dauer.
Unser Tipp: Lieber zwei Fahrstunden pro Woche als eine alle zwei Wochen. Regelmäßigkeit bringt Routine, und Routine spart am Ende Stunden.
Schritt 4: Prüfungen und Fristen
Zuerst die Theorieprüfung, dann die praktische Prüfung – 55 Minuten für die Klasse B, davon 30 Minuten Fahrzeit. Drei Fristen solltest du kennen: Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach der bestandenen Theorieprüfung abgelegt werden. Die Ausbildung darf bei der Prüfung höchstens zwei Jahre zurückliegen. Und zwischen einem nicht bestandenen Versuch und der Wiederholung liegen in der Regel mindestens zwei Wochen.
Nach der bestandenen praktischen Prüfung bekommst du vom Prüfer die Prüfbescheinigung; den Kartenführerschein gibt die Führerscheinstelle aus. Mit der Erteilung beginnt die zweijährige Probezeit.
Was die Dauer verlängert – und was sie verkürzt
Länger dauert es, wenn der Antrag spät gestellt wird, Theorietermine ausfallen, lange Pausen zwischen den Fahrstunden liegen oder eine Prüfung wiederholt werden muss. Kürzer wird es mit frühem Antrag, festen Theorieterminen, zwei Fahrstunden pro Woche und einem Fahrlehrer, der dich erst zur Prüfung schickt, wenn du wirklich sicher bist – das spart die teure Wiederholung.
Ein Hinweis zum Schluss: Ein Aufbauseminar hat mit der Ausbildungsdauer nichts zu tun. Es wird erst nach dem Führerschein angeordnet, wenn in der Probezeit Verstöße passieren – und dazu haben wir einen eigenen Beitrag.

